Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) §§ 45, 48, 50 fordert von kontoführenden Zahlungsdienstleistern ab dem 14. September 2019 eine geregelte Zugriffsmöglichkeit (XS2A) für Drittkartenemittenten, Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister nach PSD2 auf online zugängliche Zahlungskonten.
Die Umsetzung bei unserem Institut erfolgt auf Basis der Berlin Group NextGen Spezifikation über unseren technischen Dienstleister Fiducia & GAD IT AG. Ab dem 14. Juni 2019 ist eine produktive Nutzung der Schnittstelle im Echtbetrieb möglich.
Für bankfachliche Fragen stehen wir Ihnen in unserem Institut über kontakt@vr-networld.de zur Verfügung.
Weitere technische Details und Informationen zum Zugang zur Schnittstelle stehen über unseren Dienstleister Fiducia & GAD IT AG zur Verfügung. Bitte nutzen Sie den nachfolgenden Link.