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SEPA Einheitlicher Zahlungsverkehrsraum in Europa
  1. Firmenkunden
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  3. SEPA - Single Euro Paymants Area
SEPA im Überblick

SEPA (Single Euro Payments Area)

der neue Zahlungsverkehrsstandard in Europa

Die nationalen Verfahren für Überweisungen und Lastschriften mit Kontonummer und Bankleitzahl wurden auf Grund von gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Union zum 1. Februar 2014 durch die SEPA-Zahlverfahren unter Nutzung von IBAN und BIC abgelöst.

In einer Übergangszeit bis 1. Februar 2016 können Privatkunden (Verbraucher) Zahlungen noch mit Kontonummer und Bankleitzahl vornehmen.

Firmenkunden und Vereine müssen jedoch bereits seit 1. August 2014 die neuen SEPA-Zahlverfahren verwenden. Zudem entfällt die Angabe des BIC bei SEPA-Zahlungen innerhalb Deutschlands. Ab dem 01.02.2016 entfällt der BIC auch bei SEPA-Zahlungen in die anderen EU-/EWR-Staaten und die Schweiz.

Der SEPA-Raum

Die neuen SEPA-Produkte gelten innerhalb der Europäischen Union (EU), den drei weiteren Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Monaco und der Schweiz. Die Schweizer Banken setzen in Zusammenhang mit SEPA entsprechende europäische rechtliche Regelungen um und werden ebenfalls sukzessive teilnehmen.

 

Die 33 Länder im Überblick

Die Länder sind derzeit die 28 EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern), die drei weiteren EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) sowie Monaco und die Schweiz.

  • SEPA-Glossar
  • Jetzt Termin vereinbaren
IBAN

Ihre Internationale Bankverbindung

IBAN und BIC vereinfachen und vereinheitlichen Zahlungen im SEPA-Raum. Sie sind international gültige Kennungen und bezeichnen ein Konto beziehungsweise ein Kreditinstitut. IBAN und BIC bilden die Grundlage für die Adressierung von Konten und Banken mit der Umsetzung von SEPA.

Für Konten in Europa

Mit der internationalen Bankkontonummer IBAN (International Bank Account Number) können Zahlungsverkehrskonten, insbesondere in der Europäischen Union (EU), genau identifiziert werden. Die IBAN wird für jede bestehende Kontonummer vergeben. Das heisst, sofern Sie mehrere Kontonummern haben, erhalten Sie für jedes Konto eine separate IBAN. Die IBAN besteht aus bis zu 34 Ziffern und Buchstaben. Für jedes Land ist eine bestimmte Länge festgelegt.

IBAN für Konten in Deutschland

In Deutschland ist die IBAN 22 Stellen lang. Sie setzt sich aus dem zweistelligen Länderkennzeichen DE, einer zweistelligen Prüfziffer, der achtstelligen Bankleitzahl und der zehnstelligen Kontonummer zusammen. Kontonummern, die weniger als zehn Stellen haben, füllt Ihre Bank linksbündig mit Nullen auf.

Leicht lesbar

Damit Sie die IBAN leicht lesen können, wird sie für die papierhafte Schreibweise in Blöcke zu je vier Stellen getrennt. Zusätzlich wird die Bezeichnung "IBAN" vorangestellt.

So sieht zum Beispiel eine IBAN für Deutschland aus:

DE10 1009 0044 0532 0130 18

Eine Übersicht zum Aufbau der IBAN einzelner Länder können Sie hier abrufen:

  • Übersicht der IBAN-Formate

VR-IBAN Konverter

Mit dem VR-IBAN-Konverter können Sie Ihre Kunden-Stammdaten schnell und sicher auf IBAN und BIC umstellen. Für unsere Kunden steht hierzu eine kostenfreie Software zum Download bereit.

 

Der VR-IBAN-Konverter ist eine Software der genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken.

 

Systemvoraussetzungen

Voraussetzung für die Nutzung der Software sind die aktuellen Windows-Betriebssysteme (32 Bit und 64 Bit): Windows XP (ab Servicepack 2), Windows Vista, Windows 7 und Windows 8 (PC-Version).

 

Für die Installation des VR-IBAN-Konverters ist neben unserer Bankleitzahl (701 694 64) ein Kennwort notwendig.

 

Bitte verwenden Sie zur Anfrage des Kennworts unser Kontaktformular oder Erfragen Sie das Kennwort telefonisch bei Ihrem Berater.

  • Download VR-IBAN Konverter
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BIC

Internationale Bankleitzahl

Die "Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications" (SWIFT) vergibt an jede Bank eine eindeutige Kennung: den "Business Identifier Code" (BIC), bis 2010 auch „Bank Identifier Code“ genannt. Der BIC ist der international standardisierte Bank-Code, vergleichbar mit der Bankleitzahl in Deutschland.

 Der BIC ist immer gleich aufgebaut und besteht aus acht oder elf Stellen.

 Der BIC Ihrer Genossenschaftsbank eG München lautet:

 GENO DEF 1M07

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Ihre IBAN / Ihr BIC

Angaben auf Rechnungen und Kontoauszügen

Wer innerhalb des EU-Binnenmarktes – somit auch in Deutschland – Rechnungen ausstellt, sollte darauf seine IBAN und den BIC seines Kreditinstitutes angeben. Dies sollte immer dann erfolgen, wenn der Kunde per Überweisung bzw. per Lastschrift zahlen kann.

Wenn Sie zahlen

Wenn Sie eine ausgestellte Rechnung bezahlen möchten, entnehmen Sie IBAN und BIC des Begünstigten seinen Geschäftspapieren (z. B. der Rechnung). Sollten Sie diese Angaben dort nicht finden, fragen Sie Ihren Geschäftspartner danach.

Wenn Sie selbst Rechnungen stellen

Ihre IBAN und den BIC Ihrer Bank finden Sie auf Ihren Kontoauszügen oder Ihrer VR-BankCard. Wenn Sie mehrere Konten haben, erhalten Sie pro Konto eine IBAN. Innerhalb Deutschlands können Sie seit Januar 2008 IBAN und BIC für Überweisungen mit der Euro-Überweisung (SEPA) und seit November 2009 für Lastschrifteinzüge mit den beiden SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA-Basis-Lastschrift und SEPA-Firmen-Lastschrift) verwenden.

Ihr Berater gibt Ihnen gerne weitere Informationen. Fragen Sie uns.

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Zahlungsverkehr

Die SEPA-Produkte

SEPA-Überweisung

Die SEPA-Überweisung (€uro-Überweisung) als Produkt für Überweisungen im gesamten EU-Binnenmarkt (einschließlich Deutschland) baut auf der 2003 eingeführten "EU-Standardüberweisung" auf.

Als Identifizierung der Bankverbindung des Kontoinhabers / Zahlers und des Zahlungsempfängers dienen IBAN und BIC. Das "SEPA-Überweisungsverfahren" wurde von der europäischen Kreditwirtschaft am 28. Januar 2008 gestartet.

Seit diesem Zeitpunkt steht Ihnen als Kunden der Genossenschaftsbank eG München dieses neue europäische Zahlungsinstrument auch für Inlandszahlungen zusätzlich zur Verfügung.

  • Weitere Informationen zum SEPA-Überweisungsverfahren finden Sie hier.

SEPA-Lastschriften

Mit den beiden neuen SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA-Basis-Lastschrift und SEPA-Firmenlastschrift) können seit November 2009 Gelder von Konten im EU-Binnenmarkt eingezogen werden.

Die neuen Verfahren ähneln den heute innerhalb Deutschlands eingesetzten Verfahren (Einzugsermächtigungsverfahren bzw. Abbuchungsauftragsverfahren).

Grundlage sind Lastschriftmandate des Zahlungspflichtigen, welche den Zahlungsempfänger und die Bank des Zahlungspflichtigen zum Einzug berechtigen. Die Lastschriften haben einen festen Fälligkeitstermin. Als Identifizierung der Bankverbindungen dienen IBAN und BIC. Jeder Lastschrifteinreicher hat eine eigene Kennung zur Identifizierung, die Gläubiger-Identifikationsnummer (CI – Creditor Identifier). Für den Umgang mit abgelehnten oder zurückgegebenen Lastschriften gelten im SEPA-Raum einheitliche Regeln.

Sowohl SEPA-Basis-Lastschriften wie auch SEPA-Firmen-Lastschriften können nur über eine Zahlungsverkehrssoftware (z. B. VR-NetWorld) bei der Bank eingereicht werden.

  • Weitere Informationen zu den SEPA-Lastschrift-Verfahren finden Sie hier.

Kartenzahlungen im SEPA-Raum

Bank-Karten sind mit SEPA im SEPA-Raum noch breiter einsetzbar. Dies gilt insbesondere für die VR-BankCard, Ihrem Schlüssel zum Konto. Das "SEPA Cards Framework" (Rahmenvorgaben) definiert generelle Anforderungen an Karten-Systeme, die das Bezahlen in Europa weiter vereinfachen. Die VR-BankCard und die deutschen "girocard-Systeme" ("electronic cash" sowie Deutsches Geldautomaten-System) erfüllen diese Anforderungen. Die Akzeptanz im SEPA-Raum wird durch neue Allianzen mit weiteren europäischen Kartenzahlungssystemen sukzessive ausgebaut. Auch die genossenschaftlichen Kreditkarten von MasterCard und VISA entsprechen den SEPA-Anforderungen. Für Kartenzahlungen gelten auf Basis von Chip-Technologie europaweit einheitliche Standards.

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Service

Unser Service für Sie

Um Sie bei der Umstellung auf die neuen SEPA-Zahlverfahren zu unterstützen, haben wir Ihnen hier einige Informationen zusammengestellt.

Bei Fragen steht Ihnen ihr Berater gern zur Verfügung.

Für unsere Firmenkunden und Vereinskunden stellen wir eine Checkliste für die Einführung der neuen SEPA-Zahlverfahren zur Verfügung

  • SEPA-Checkliste für Firmen
  • SEPA-Checkliste für Vereine (Word)
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