Die nationalen Verfahren für Überweisungen und Lastschriften mit Kontonummer und Bankleitzahl wurden auf Grund von gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Union zum 1. Februar 2014 durch die SEPA-Zahlverfahren unter Nutzung von IBAN und BIC abgelöst.
In einer Übergangszeit bis 1. Februar 2016 können Privatkunden (Verbraucher) Zahlungen noch mit Kontonummer und Bankleitzahl vornehmen.
Firmenkunden und Vereine müssen jedoch bereits seit 1. August 2014 die neuen SEPA-Zahlverfahren verwenden. Zudem entfällt die Angabe des BIC bei SEPA-Zahlungen innerhalb Deutschlands. Ab dem 01.02.2016 entfällt der BIC auch bei SEPA-Zahlungen in die anderen EU-/EWR-Staaten und die Schweiz.