Mit dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (SDD Core) können Sie über uns an den Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb von SEPA bewirken bzw. als Zahlungsempfänger nach Abschluss einer Vereinbarung zum Lastschrifteinzug mittels des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Gelder von Konten im Binnenmarkt einziehen. Es ähnelt dem heutigen Einzugsermächtigungsverfahren. Als Identifizierung der Bankverbindungen dienen IBAN und BIC.
Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Basis-Lastschrift müssen der Zahlungsempfänger und dessen Zahlungsdienstleister das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren nutzen.
Die Lastschriften haben einen festen Fälligkeitstermin (D). Dieser wird – wie bereits heute – vom Zahlungsempfänger im Vorfeld des Einzuges mitgeteilt. Jeder Lastschrifteinreicher hat eine eigene Kennung zur Identifizierung, die Gläubiger-Identifikationsnummer (CI – Creditor Identifier). Zudem muss der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger vor dem Zahlungsvorgang ein entsprechendes „SEPA-Lastschriftmandat“ erteilen.
Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem er über seinen Zahlungsdienstleister die SEPA-Basis-Lastschriften beim Zahlungsdienstleister des Zahlungspflichtigen vorlegt. Sollte einmal ein Zahlungspflichtiger mit einem Zahlungseinzug durch eine SEPA-Basis-Lastschrift des Zahlungsempfängers nicht einverstanden sein, kann er binnen einer Frist von 8 Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung (Fälligkeitstermin „D“) auf dem Konto ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen (Widerspruchsfrist).
SEPA-Basis-Lastschriften können nur über eine Zahlungsverkehrssoftware (z. B. VR-NetWorld) bei der Bank eingereicht werden.