Unsere genossenschaftlichen Sicherungssysteme
So sind Ihre Einlagen bei uns geschützt!
Das Vertrauen der Bankkunden in die Sicherheit ihrer Einlagen sowie das Vertrauen der Geld- und Kapitalmärkte in die Stabilität des Bankensystems in Deutschland sind ein hohes Gut. Die als gesetzliches Einlagensicherungssystem anerkannte BVR Institutssicherung GmbH und die freiwillige Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (Sicherungseinrichtung des BVR) gewährleisten diese Stabilität und dieses Vertrauen in den genossenschaftlichen Finanzsektor. Beide institutsbezogenen Sicherungssysteme ergänzen sich. Die Genossenschaftsbank eG München ist diesen Einrichtungen angeschlossen.
Institutssicherung
Aufgabe der Institutssicherung und Nutzen für die Kunden
Institutsbezogene Sicherungssysteme haben die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den angeschlossenen Kreditinstituten abzuwenden oder zu beheben, also Insolvenzen zu verhindern. Befindet sich eine Bank in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die sie nicht aus eigener Kraft bewältigen kann, wird sie durch das Sicherungssystem geschützt und so gestellt, dass sie sämtliche Verpflichtungen in vollem Umfang erfüllen kann.
Einlagensicherung durch Institutsschutz
Gesetzlicher Schutzumfang der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH
Unabhängig von der anerkannten Möglichkeit, Maßnahmen zur Abwendung einer Bestandsgefährdung, d. h. zur Verhinderung einer Insolvenz, vorzunehmen, schreibt der Gesetzgeber vor, dass auch ein als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem Verfahren für den Fall vorsehen muss, dass die Voraussetzungen für den gesetzlichen Anspruch der Einleger einer Bank auf Einlagenentschädigung vorliegen. Insofern gewährleistet die BVR Institutssicherung GmbH den gesetzlichen Auftrag, im Fall einer Bankinsolvenz die gesetzliche Entschädigung der Einleger nach Maßgabe des Einlagensicherungsgesetzes vorzunehmen.
Jede Bank ist gesetzlich verpflichtet, Neukunden vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung bzw. Bestandskunden mindestens einmal jährlich anhand eines Informationsbogens über die für die gesetzliche Sicherung geltenden Bestimmungen einschließlich Umfang und Höhe der Sicherung zu informieren.
Schutzumfang der freiwilligen Sicherungseinrichtung des BVR (BVR-SE)
Sollte eine der BVR-SE angeschlossene Bank in eine Schieflage geraten, die sie aus eigener Kraft nicht beseitigen kann, schützt die Sicherungseinrichtung des BVR über den gesetzlichen Schutz der BVR Institutssicherung GmbH hinaus nach Maßgabe ihres Statutes:
- alle Kundeneinlagen, darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen (inkl. Sparbücher), Sparbriefe, Termineinlagen (Festgelder) und Sichteinlagen (Guthaben auf Girokonten und Tagesgeldkonten) und
- Inhaberschuldverschreibungen, die von angeschlossenen Instituten ausgegeben wurden und im Besitz von Kunden sind.
Wissenswert
Die Sicherungseinrichtung der genossenschaftlichen Finanzgruppe ist das weltweit älteste, ausschließlich privat finanzierte Sicherungssystem für Banken. Dieses System hat von Beginn an (seit den 1930er Jahren) stets sichergestellt, dass alle einbezogenen Banken ihren Verpflichtungen nachkommen konnten. Keine angeschlossene Bank war bisher von einer Insolvenz betroffen, sodass noch nie ein Kunde einer angeschlossenen Bank entschädigt werden musste oder einen Verlust seiner Einlagen erlitten hat. Zu keiner Zeit in der 170-jährigen Geschichte unserer Bankengruppe hat der Staat eine Genossenschaftsbank in Deutschland durch den Einsatz von Steuergeldern finanziell unterstützt.
Die BVR Institutssicherung GmbH wurde aufgrund der europäischen Regelungen zur Einlagensicherung im Jahre 2015 vom BVR gegründet. Insgesamt bleibt das bisherige hohe Schutzniveau für die Kunden der angeschlossenen Banken auch unter der neuen Gesetzgebung weiter bestehen.